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Ärzte ohne Anspruch auf Auskunft über Bewertungen

09 Okt 2014

Die Medizinanwälte von Lyck und Pätzhold haben es aktuell beschrieben: Keine Auskunftspflicht der Bewertungsportale gegenüber betroffenen Ärzten.

Patienten haben weiterhin das Recht anonym ihre subjektive Meinung über die Leistung von Ärzten der Öffentlichkeit zu publizieren. Dass Ärztinnen und Ärzte dies grundsätzlich als Zumutung empfinden kann jeder, der ein wenig Einblick in den Praxisalltag hat, nachvollziehen. Immer öfter werden medizinische Leistungen auf eine Stufe mit anderen Dienstleistungen oder Waren gestellt. Die Gefahr, dass negative Einträge, wie dem Urteil zugrunde liegend, den Ruf erheblich beeinflussen können, ist permanent gegeben. Dass Mediziner in den meisten Fällen eine hochwertige Arbeit leisten, wird durch einige wenige Extrem-Beispiele in den Hintergrund gedrängt.

Umso wichtiger ist es, sich als Ärztin oder Arzt mit dem Thema Online Reputations Management auseinander zu setzen. Dr. ORM hat mit seinem breiten Angebot die Lösung für diese Problematik.

Ein durch ein effektives Monitoring ist es möglich, verärgerte Patienten schneller zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zu Reputations-Schutz einzuleiten.

Nachtrag 01.Juli 2014: Das BGH hat dies Letztinstanzlich bestätigt! Spiegel-Online

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